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19.01.2026

 

Schuleinzugsbereiche der Sekundarschulen

 

Der Kreistag des Landkreises Wittenberg hat am 22.09.2025 die Rückumwandlung der beiden Gemeinschaftsschulen „Friedrichstadt“ und „Rosa Luxemburg“ in Sekundarschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Ab dem kommenden Schuljahr wird der Gemeinschaftsschulzweig der beiden Standorte schrittweise auslaufen und gleichzeitig wachsen die Schulen als Sekundarschulen beginnend mit den neu zu bildenden fünften Klassen auf. Jedes Jahr kommt eine Klassenstufe der Sekundarschule hinzu und eine Klassenstufe der Gemeinschaftsschule fällt weg, sodass die Umwandlung im Schuljahr 2030/2031 abgeschlossen ist.
Darauffolgend war auch eine Anpassung der in der Satzung geregelten Schuleinzugsbereiche für die nunmehr drei vorhandenen Sekundarschulen „Friedrichstadt“, „Rosa Luxemburg“ und „Heinrich Heine“ in der Lutherstadt Wittenberg erforderlich.
Die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg“ finden Sie im Internet auf der Homepage des Landekreises Wittenberg: https://www.landkreis-wittenberg.de/wp-content/uploads/2025/12/aeNDERU1.pdf

oder hier schuleinzugsbereiche_der_sekundarschulen.pdf


Bitte beachten Sie, dass die Wahl der Schulform Gemeinschaftsschule für die 5. Klassen im Landkreis Wittenberg somit nicht mehr möglich ist. Schülerinnen und Schüler, die sich folglich für eine öffentliche Sekundarschule anmelden möchten, haben die Sekundarschule zu besuchen, in deren Schuleinzugsbereich sie wohnen.

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24.07.2025

An dieser Stelle möchten wir gern auf die präventiven Kinder- und Jugendhilfeangebote des Landkreises Wittenberg hinwiesen.

 

Diese finden Sie unter:

www.landkreis-wittenberg.de/praeventive-kinder-und-jugendhilfeangebote/


 

 

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17.09.2024

Liebe Familien,

 

heute möchten wir gern auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufmerksam machen.

Dabei gibt es Extrageld für Kinder- und Jugendliche

von Empfängern von

- Bürgergeld

- Sozialhilfe (nach SGB XII)

- Wohngeld

- Leistungen nach dem AsylbLG

- Kinderzuschlag.

 

Die dazugehörigen Formulare finden Sie unter:

https://www.landkreis-wittenberg.de/antraege-stellen/formularpool/

 

Sprechen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Hier noch eine Übersicht der Leistungen:

 

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06.11.2023

Meldepflichtige Krankheiten

 

In unserer Schule ist ein Fall von Läusen aufgetreten.

Bitte kontrollieren Sie Ihr Kind dahingehend.

 

Außerdem ist ein Kind an Scharlach erkrankt.

Bitte achten Sie auf eventuelle Symptome bei Ihrem Kind.


 

Wir möchten nochmal darauf hinweisen,

dass folgende Krankheiten meldepflichtig sind:

- infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, z. B. Cholera, EHEC (ausgelöst durch E.-coli-Bakterien), Gastroenteritis (unter Beteiligung von Magen und Dickdarm), Typhus
- infektiöse Atemwegserkrankungen, z. B. Diphtherie, Keuchhusten
- infektiöse Erkrankungen mit Hirn- und/oder Rückenmarksbefall, z. B. Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündigung), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Prionenerkrankung ähnlich BSE bei Tieren)
- andere ansteckende Krankheiten, z. B. Krätze (Skabies), Mumps, Masern und Röteln, Scharlach, Milzbrand, Pest, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Tollwut, Windpocken, SARS-CoV-2 (COVID-19)

- Kopflausbefall

 

 

Wenn eine dieser Krankheiten bei Ihrem Kind festgestellt wird,

müssen Sie uns das umgehend mitteilen!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Krankheit meldepflichtig ist, sprechen Sie bitte Ihren Arzt darauf an.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und alles Gute für Ihre Gesundheit!




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